Elternzeit
Viele Mütter und Väter möchten ihr Kind in den ersten Jahren seines Lebens gerne selbst betreuen. Die Elternzeit gibt ihnen die Möglichkeit, hierzu eine Auszeit von ihrem Beruf zu nehmen und der Familie mehr Zeit zu widmen.
Die Elternzeit gibt Dir die Möglichkeit, Dir Zeit für Dein Kind zu nehmen.
Eine Auszeit vom Job nehmen
Die Elternzeit ist eine gesetzliche Regelung, die in ganz Deutschland Gültigkeit hat. Sie sorgt dafür, dass Eltern in den ersten Lebensjahren ihres Kindes für die Betreuung zu Hause bleiben können. Wenn eine Frau einen Beruf ausübt und schwanger wird, kann sie sich somit sicher sein, dass sie nach der Geburt zusätzlich zum Mutterschutz drei Jahre Elternzeit für ihr Baby nehmen kann. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für den werdenden Vater! Wichtig ist lediglich, dass die berufliche Auszeit sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet wird. Eine Zustimmung des Arbeitgebers zur Elternzeit muss man bei Einhaltung dieser Anmeldefrist nicht einholen.
Die Pflichten des Arbeitgebers während der Elternzeit
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer die angemeldete Elternzeit zu bescheinigen. Zudem besteht mit der Anmeldung, aber frühestens acht Wochen vor dem Beginn der Elternzeit ein Sonderkündigungsschutz. So darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während dieser Zeit nur in besonderen Ausnahmefällen kündigen – beispielsweise bei schweren Straftaten oder schweren Verstößen gegen den Arbeitsvertrag durch den Arbeitnehmer. Nach dem Ende der Elternzeit muss der Arbeitnehmer zu den Bedingungen (Gehalt, Arbeitszeit) wieder beschäftigt werden, die vor der Elternzeit galten. Lediglich wenn sich die betrieblichen Arbeitsbedingungen auch für alle anderen Beschäftigten in der Zwischenzeit geändert haben, darf das Arbeitsverhältnis entsprechend angepasst werden.
Flexible Möglichkeiten bei der Einteilung der Elternzeit
Allgemein haben berufstätige Eltern das Recht, sich für die ersten drei Lebensjahre ihres Kindes eine Auszeit vom Beruf zu nehmen. Dies ist zumindest die einfachste Handhabung der Elternzeit. Zugleich besteht aber auch die Möglichkeit, die Elternzeit einigermaßen flexibel einzuteilen. So können sich die Elternteile beispielsweise auch in der Elternzeit abwechseln. Eine Möglichkeit wäre es etwa, dass die Mutter das Baby im ersten und dritten Lebensjahr betreut und der Vater während des zweiten Lebensjahres des Kindes eine Jobauszeit nimmt. Die Mutter oder der Vater könnten sich aber auch in den ersten zwei Jahre nach der Geburt eine Auszeit vom Job nehmen und sich die verbleibenden 12 Monate Elternzeit so einteilen, wie es für sie und ihr Kind am besten passt. Diese restlichen 12 Monate müssen allerdings bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes aufgebraucht sein. Danach besteht keine Möglichkeit mehr, die Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Seit 2007 ist es übrigens auch möglich, die Elternzeit gleichzeitig mit dem Partner zu nehmen. Um die Planungssicherheit für den Arbeitgeber zu gewährleisten, müssen sich die Eltern bei allen flexiblen Möglichkeiten jedoch bereits bei der Anmeldung der Elternzeit für die kommenden zwei Jahre ab Beginn der Elternzeit festlegen.
Teilzeitarbeit während der Elternzeit
Um den Anschluss an ihren Job und die Verbindung zum Arbeitgeber nicht vollständig zu verlieren, besteht auch die Möglichkeit, während der Elternzeit einige Stunden zu arbeiten. So ist eine Teilzeitarbeit von bis zu 30 Wochenstunden während der Elternzeit zulässig. Bei einer gleichzeitigen Elternzeit können die Eltern somit bis zu 60 Wochenstunden ihrer Arbeit nachgehen und auf diese Weise ihren Lebensunterhalt sichern.
Elternzeit für Patchwork-Familien
Auch in Adoptionsfällen oder bei Pflegekindern kann die Elternzeit greifen. Wichtig ist lediglich, dass die Elternzeit beantragende Person mit dem Kind in einem Haushalt lebt, es überwiegend betreut und dazu die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils hat. Auch wenn der Partner ein Kind aus einer anderen Beziehung mitbringt und somit keine leibliche Verwandtschaft besteht, kann unter diesen Voraussetzungen Elterngeld beantragt werden. In solchen Fällen ist es aber sehr sinnvoll, eine Elterngeldstelle in der Nähe aufzusuchen. Dort wird man optimal über die Bedingungen und Wirkungen der Elternzeit aufgeklärt.






Pflaumenmus86 20.03.2013, 11:40 Uhr
Ich finde es so traurig, dass in der heutigen Gesellschaft die Elternzeit gezwungenermaßen immer kürzer wird. Klar, manche Mütter möchten früh wieder arbeiten, aber viele müssen ihr Kind viel früher als sie wollen in fremde Pflege geben, um wieder arbeiten zu können. Ich finde, dass für Familien immer noch viel zu wenig getan wird.
DunjaDu 13.02.2013, 11:38 Uhr
Für mich war die Elternzeit sehr wichtig. Ich wollte mich voll und ganz auf Mia konzentrieren, deshalb wollte ich sie ja haben.
Woody11 20.09.2011, 19:53 Uhr
Elternzeit ist toll, aber der schriftliche Anteil dabei, wie auch das Elterngeld ist schier eine Katastrophe. Man wird stellenweise ganz schön im Regen stehen gelassen.
kruemelmamma 28.01.2011, 11:07 Uhr
Die Elternzeit ist echt eine tolle Regelung. Dadurch hat man am Anfang ganz viel Zeit sich einzuleben als Familie und dem Kleinen ganz viel Aufmerksamkeit zu widmen.